AGB Bereich Web- / Print-Dienstleistungen
der Media Agentur Harald Heuser Dachsenhausen
§1 Geltungen der Bedingungen
Harald Heuser (im folgenden Anbieter genannt) führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zu- künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit
verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher
Anerkennung durch den Anbieter gültig.
§2 Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Jeder dem Anbieter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen
Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten Die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den
Werkvertragsbestimmungen des BGB.
2.2 Mit der Zahlung der Entwurfsvergütung erwirbt der Kunde automatisch das Recht, die Arbeiten im vereinbartem
Rahmen zu verwerten. Dabei räumt ihm der Anbieter in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß
§31 Abs. 3 UrhG ein.
2.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
§3 Vertrags-Abschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbe- stätigung per Brief, Fax oder Email
zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.
§4 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftraggeber erkennt die
Beweiskraft durchgehender Email-Korrespon- denz an.
§5 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online oder auf Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleis- tungsauftrag an den Anbieter, wird
dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zu- gesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den
Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmens- tempel versehen an
den Anbieter auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch
den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, das bedeutet, für die erbrachten Dienstleistungen ist der
vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der An- bieter die Arbeit auf und erstellt
innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechen- den Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur
Prüfung und Abnah- me zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten
Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein
Zweitmuster fordern. Darüber hinausführen- de Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden
Zusatzauf- wands auf Basis des Stundensatzes der aktuellen Preisliste.
§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende
Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutz- Rechte zu überprüfen und eventuell notwendige Genehmigungen zur
Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen und
Markenschutz- Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die der
Anbieter von Bilddatenbanken beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige
Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die
Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung
beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.§8 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Webdesign-Leistungen sowie Gewährung der Nut- zungsrechte erfolgt auf Grundlage
aktuellen Preisliste des Anbieters. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
9.1. Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Der Anbieter stellt nach erfolgter Abnahme durch den
Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen ist.
9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von einer Ar- beitswoche) zu erfolgen und darf nicht
aus gestalterisch- künstlerischen Gründen ver- weigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch den Anbieter – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach
Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung
gestellt.
9.3. Eine Nichtabnahme eines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftrags- rücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht
von seiner verbindlich erteilten Bestellung, das heißt der Anbieter behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
9.4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§10 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder
getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge
fällig.
§11 Gewährleistung, Mängel
Der Anbieter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die
überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Er verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung,
zur kostenlosen Nachbes- serung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglich- keit)
kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend
machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen. Der Anbieter weist darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd- Programme
(Scripte, Plugins etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Anbieter haftet nicht für durch Mängel an
Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§12 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechts- grund, insbesondere auf Ersatz von
Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet der Anbieter bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§13 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter, die für den Auftraggeber erstellten Webseiten etc.
bei Bedarf als Referenz auf der eigenen Homepage ausstellen und in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner
Arbeiten verwen- den darf. Eine Veröffentlichung der Internet-Adresse der durch den Anbieter bearbei- teten Webseite
nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter an angebrachter Stelle
einen Link auf die eigene Internet- seite anzubringen.
§14 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lahnstein Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§15 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den
angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.